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Trotz bestätigter Wahlfälschung: Warten.

Die unverständliche Verzögerung der Korrektur des Wahlergebnisses der Grossratswahlen vom 15. März 2020.

Bei den Grossratswahlen vom 15. März 2020 wurden die Wahlresultate in der Stadt Frauenfeld nicht korrekt ermittelt. Seit dem 31. März 2020 ist klar; es wurde manipuliert.

Der Zwischenbericht von Generalstaatsanwalt Haffter vom 18. Mai 2020 ist unmissverständlich: «…so konnte unter anderem ermittelt werden, dass bei den noch heute vorhandenen, unveränderten Wahlzetteln der SVP Auffälligkeiten erkennbar sind, die den Tatverdacht einer vorsätzlichen Wahlfälschung gemäss Art. 282 StGB klar verdichten.»

Wahlergebnis mit GLP Sitz bestätigen.

Weiter schrieb der Generalstaatsanwalt: «Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Thurgau führen der Logik folgend aber auch zum Schluss, dass zur Eruierung des effektiven Wählerwillens in der Stadt Frauenfeld auf die Resultate abgestellt werden muss, die auf den von jeweils zwei Personen des Wahlbüros unterzeichneten Kontrollblättern («Laufzettel») der Stadt Frauenfeld aufgeführt sind.»

Gemäss dem korrigierten Ergebnis hätte die GLP im Bezirk Frauenfeld 228 unveränderte Wahlzettel erhalten, die SVP 550, wie die CH-Media-Titel schreiben. Damit würden 3200 Parteistimmen von der SVP zur GLP wandern und somit der 32. Sitz des Bezirks Frauenfeld. Gewählt wäre demnach der Gachnanger GLP-Kandidat Marco Rüegg. Nicht zum Zug käme die Frauenfelder SVP-Kandidatin Severine Hänni, die von der Staatskanzlei am 15.März als gewählt gemeldet worden ist.

jaw/sda

Täterschaft wird ermittelt.

Im Rahmen der weiteren Strafuntersuchung wird die Täterschaft ermittelt und zur Rechenschaft gezogen.

Irreführende Schlagzeilen korrigieren.

Warum wird in den Medien weiter von einem möglichen Wahlbetrug gesprochen? Der Wahlbetrug ist bestätigt! Das ist irreführend und sollte korrigiert werden.

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