Kategorien
Politik

Wahlfälschung: Resultat korrigieren.

Die Verzögerung Der Auflösung des Wahldebakels in Frauenfeld basiert auf verfälschten Informationen.

Bei den Grossratswahlen vom 15. März 2020 wurden die Wahlresultate in der Stadt Frauenfeld nicht korrekt ermittelt. Seit dem 31. März 2020 ist klar; es wurde manipuliert.

Die Zahlen auf den protokollierten Laufzetteln stimmen nicht überein mit den tatsächlich vorhandenen Wahlzetteln. Es wurden bei der GLP Wahlzettel entfernt und bei der SVP hinzugefügt. Man spricht in diesem Fall von Wahlfälschung. Die Staatskanzlei hat am 1. April 2020 Strafanzeige gestellt und die Staatsanwaltschaft ermittelt.

In einem Beitrag von Swissinfo sind vier Arten von Wahlmanipulation exemplarisch aufgeführt.

Wahlmanipulation – die vier Arten.

  • Den Stimmzettel von jemand anderem ausfüllen (Stimmenfang)
  •  Jemanden durch Androhung von Gewalt oder durch Bestechung zur Wahl einer bestimmten Person oder zu einem Ja/Nein bei einer Abstimmung zu bewegen (Unrechtmässige Einflussnahme auf Stimmberechtigte)
  • Stimmzettel hinzufügen, weglassen oder falsch zählen (Wahlfälschung)
  • Abstimmungscouvert von anderen öffnen (Stimmgeheimnis)

Gemäss Buchführung der Wahlzähler gingen in der Stadt Frauenfeld für die GLP 228 und für die SVP 550 unveränderte Listen ein. Zähle man jedoch die effektiv vorhandenen Wahlzettel, so seien es bei der GLP 129 und bei der SVP 639.

Marius Kobi, Leiter des Rechtsdienstes der Staatskanzlei.

Bei der GLP fehlen rund 100 Wahlzettel. Auf einem Wahlzettel sind 32 Stimmen. Demnach fehlen der GLP 3200 Stimmen. Das ist eine sehr grosse Abweichung.

Diese Informationen sind seit dem 1. April 2020 veröffentlicht. Trotzdem hört man immer wieder es fehle die Datenbasis für eine Korrektur. Dass der detaillierte Bericht des Rechtsdienstes der Staatskanzlei, datiert mit 31. März 2020, nicht an die Mitglieder des Grossen Rates verteilt worden ist, irritiert mich sehr. Noch schlimmer erachte ich, dass der Bericht handschriftlich mit VERTRAULICH gekennzeichnet worden ist.

Ich bin der Meinung, dass das Wahlergebnis der Grossratswahlen vom 15. März 2020, aufgrund der Wahlfälschung in der Stadt Frauenfeld, so rasch wie möglich korrigiert werden muss.

Hohe Strafe droht.

Wahlfälschung ist im Strafgesetzbuch (Art. 282) geregelt und kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.

…wer das Ergebnis einer Wahl, einer Abstimmung oder einer Unterschriftensammlung zur Ausübung des Referendums oder der Initiative fälscht, insbesondere durch Hinzufügen, Ändern, Weglassen oder Streichen von Stimmzetteln oder Unterschriften, durch unrichtiges Auszählen oder unwahre Beurkundung des Ergebnisses,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .