Pflicht zur Trennung von Monopol- / Nicht-Monopolbereich
In der Stromversorgungsgesetz ist festgelegt, dass Energieversorger den Monopolbereich (Netz) von anderen Unternehmensbereichen klar trennen müssen. In der Praxis werden die Bereiche jedoch immer wieder vermischt. Dies zum Nachteil von kleinen und innovativen Unternehmen, die sich in einem Gebiet der Energiewirtschaft etablieren wollen. Bei Missbrauchsverdacht kann man beim Bundesamt für Energie BFE Anzeige erstatten. In einem Verwaltungsverfahren beurteilt das BFE die Sachlage. Oft ist es jedoch schwierig einen Missbrauch nachzuweisen.
Mitte letzten Jahres verurteilte das BFE ein Kantonswerk wegen der Nutzung von Informationen aus dem Monopolbereich für den «Marktbereich». Ein Urteil mit Signalwirkung.
Mitarbeitende der Elektrizitätswerke des Kantons Schaffhausen (EKS AG) sind vom Bundesamt für Energie wegen missbräuchlicher Verwendung von Adressen verurteilt worden. Ein weiterer brisanter Fall, die Strafanzeige wegen vorschriftswidriger Installation und Sicherheitsmängeln bei Dutzenden von Photovoltaik-Anlagen, ist noch hängig.